top of page
Was tun im Falle des Todes?
 
Die ersten Schritte, wenn ein Trauerfall zu Hause eingetreten ist.

Nehmen Sie sich Zeit um sich in Ruhe zu verabschieden. Konsultieren Sie Ihren Hausarzt, sollte dieser nicht erreichbar sein, setzen Sie sich mit dem ärztlichen Notfalldienst in Verbindung. 

Der Arzt stellt die nötigen Papiere aus, diese sind die Grundlage für alle folgenden Schritte.  Diese Papiere werden benötigt um den Sterbefall bei dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Dort werden auch die Sterbeurkunden ausgestellt. Sie haben die Möglichkeit einen Verstorbenen Menschen bis zu 36 Stunden bei Ihnen zu Hause zu behalten, bis dieser in die Leichenhalle der geweiligen Gemeinde überführt werden muß. Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg. Das Bestattungsgesetz ist Ländersache, daher kann es möglich sein dass in einem anderen Bundesland wieder andere Bestimmungen gelten

 

Sterbefall im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim

Bei uns im Kreis haben Krankenhäuser, Seniorenheime oder Pflegeheime oft eigene Abschiedsräume, in welchen die verstorbenen Personen aufgebahrt werden können und die Angehörigen nochmals die Möglichkeit haben, sich zu verabschieden.

 

Bei Krankenhäusern oder Seniorenheimen ist es üblich, dass diese den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen. Die Papiere liegen meißt im Heim zur Abholung dort bereit. Diese werden dann von dem Bestatter, im Rahmen der Überführung mitgenommen.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich den Sterbefall selbst anzeige ?

Da dies von Trauerfall zu Trauefall differenzieren kann, werden wir Sie bei unserem persönlichen Gespräch auf alles genauestens hinweisen.

Buchen 06281 / 562 4848    ~    Limbach 06287 / 933 8069

wir sind auch in den Gemeinde Walldürn, Seckach, Schefflenz mit allen Teilorten

für Sie erreichbar.

Bei einem Trauerfall in der Familie sind wir außerhalb der Bürozeiten auf unserem

MOBIL-Telefon ~ 0171 / 9 88 77 46 ~

auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie erreichbar.

bottom of page